Coronakrise
Corona: Weitere Lockerungen in der Gastronomie
![© iStock / Getty Images Plus / Spitzt-Foto FFP2-Maske hängt auf einem Stuhl in einem leeren Biergarten in Steyr](https://cp8filesstage-de66.kxcdn.com/sites/contentpool/files/styles/1000667/public/2022-04/FFP2-Maske-auf-Sessel.jpg?h=d1cb525d&itok=PVUPQRKC)
Mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und aufgrund der Stagnation der Belegungen der Krankenstationen lockert die Bundesregierung weiter die Coronamaßnahmen. Mit dem Osterwochenende gibt es für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche weitreichende Lockerungen.
Die Maßnahmen ab 16. April 2022
• FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (zB. Krankenhaus), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zB. Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).
o Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske
o Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht – anders als bei Massenbeförderungsmitteln – keine FFP2-Masken-Pflicht.
• Die 3-G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben.
• Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht – (d.h. von neun auf zwölf Monate).
• Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen (statt 50 Personen).
• Am Ort der beruflichen Tätigkeit können in begründeten Fällen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 strengere Regelungen vorgesehen werden.
• Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln erlassen.
• Die Maßnahmen werden vorerst bis 9. Juli 2022 gelten.
Alle weiteren Informationen unter www.sichere-gastfreundschaft.at